1A-Energieausweis
Ihr persönlicher Rund-Um-Service für den Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Gründe für den Energieausweis
Sie müssen…
Sie wollen…
Energieausweis in 2 Varianten
Verbrauchsausweis
Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr bewertet. Hierfür werden die Energieverbräuche aller Bewohner für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre herangezogen.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis beinhaltet einen Energiekennwert, der auf Grundlage bauphysikalischer und technischer Eigenschaften der Gebäudehülle und der Haustechnik (Heizung und Warmwasserbereitung) berechnet wird. So ermöglicht der Bedarfsausweis eine objektive Bewertung des Energiebedarfs Ihres Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner.
Unsere Empfehlung: der Bedarfsausweis.
Wer erstellt einen Energieausweis?
Notwendige Qualifikation
1A-Energieausweis
Darüber hinaus verstehen wir uns als Rund-Um-Service-Dienstleiter und begleiten Sie gerne in Sachen „Individueller Sanierungsplanung“, Fördermittelbeantragung für Sanierungsmaßnahmen, Baubegleitung während der Sanierung und können hierzu auf jahrelange Erfahrung und ein breites Netzwerk zurückgreifen.
Ihre Vorteile bei 1A-Energieausweis:
Vor-Ort-Besichtigung durch einen zertifizierten Energieberater
Vollwertiger und rechtsicherer Energieausweis mit amtlicher Registriernummer
Kostengünstige Erstellung durch kurzen Online-Fragebogen vorab
Keine Vorkenntnisse, Vorkasse oder aufwendige Datenerhebung notwendig
Kostenfreie Lieferung per Post und im elektronischen PDF-Format vorab
Individuelle Empfehlungen zur Modernisierung und grundsätzlich kundenorientierter Rund-Um-Service
Auszug unserer Referenzen
Schneller Ablauf in vier Schritten
1
Nachfolgende Bedarfsanalyse ausfüllen
2
Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Empfehlung
3
Vor-Ort Termin und Bestandsaufnahme am Objekt
4
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie Ihren Energieausweis
Preistabelle
Bedarfscheck
- Bedarfscheck durch zertifizierten Energieberater
Verbrauchsausweis
Wohngebäude- Bedarfscheck durch zertifizierten Energieberater
- Rechtsgültiger Energieausweis
- Amtliche Registriernummer durch das DIBt
- Kostenfreie Lieferung per Mail und Post
Bedarfsausweis
1-3 Wohneinheiten- Bedarfscheck durch zertifizierten Energieberater
- Vor-Ort-Besichtigung durch Energieberater
- Bilanzierung der Energieverluste des Hauses
- Unverbindliche Modernisierungsempfehlungen
- Rechtsgültiger Energieausweis
- Amtliche Registriernummer durch das DIBt
- Kostenfreie Lieferung per Mail und Post
- 3+ Wohneinheiten: 489,- EUR
Indiv. Sanierungsplan
Bafa-Vor-Ort-Bericht- Gebäudeaufmaß Vor-Ort mit modernster Lasermesstechnik
- Zertifizierter Energieberater
- Grundrisserstellung live vor Ort
- Bestands- und Potentialanalyse
- +Persönliche Erklärung zu den Ergebnissen
In 45 Sekunden Empfehlung anfordern
Wir sind bevorzugt tätig in:
Regional sind wir bevorzugt in folgenden Landkreisen für Sie tätig:
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Heilbronn
- Hohenlohe-Kreis
- Schwäbisch Hall
- Rems-Murr-Kreis
- Ludwigsburg
- Stuttgart
- Esslingen
- Göppingen
Innerhalb dieser Regionen bieten wir unsere Energieausweise und Energieberatungen zu oben genannten Festpreisen an.
Unsere Partner
Fragen und Antworten
1. Was ist der Energieausweis?
2. Wer braucht einen Energieausweis?
3. Was steht im Energieausweis?
4. Seit wann gilt die Ausweispflicht?
- für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
- für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
- für Nichtwohngebäude: seit dem 1. Juli 2009
Durch die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) wurden die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Damit ist die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie Leasing verbindlich vorgeschrieben.
5. Was ist ein Verbrauchsausweis?
6. Was ist ein Bedarfsausweis?
7. Wie sieht ein Energieausweis aus?
8. Was ist mit leerstehenden Wohnungen?
9. Was ist mit gemischt genutzten Gebäuden?
10. Behalten bereits erstellte Energieausweise ihre Gültigkeit?
11. Muss für alle Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden oder gibt es auch Ausnahmen?
12. Wer trägt bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises?
13. Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
14. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Energieausweises gibt es?
15. Und wenn ich meine Immobilie dauerhaft selbst nutze oder bewohne?
16. Kann ich nach der Ausstellung eines Energieausweises verpflichtet werden, zu modernisieren?
17. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus - was muss ich beachten?
18. Gibt es Bußgelder, wenn ich keinen Energieausweis vorlegen kann oder will?
19. Förderung für Ihren Energieausweis?
20. Gültigkeit des Energieausweises
Ihr persönlicher Ansprechpartner
- Tel: 07977 – 33 20 979
- Fax: 03222 – 930 561 4
- Mobil / Whatsapp: 0151 – 424 878 40
- E-Mail: kontakt@1a-energieausweis.com
- 1A Energieausweis
- Marhördt 13 – 74420 Oberrot